Diakoniestation Münster

Das Leben leichter machen

Unsere Diakoniestation Münster ermöglicht ein sicheres Leben in den eigenen vier Wänden. Wann immer Sie unseren ambulanten Pflegedienst brauchen - wir sind für Sie da.

Hilfen zu Hause

Unsere Diakoniestation Münster hilft Ihnen bei der Körperpflege, der ärztlich verordneten Behandlungspflege und bei Hausarbeiten. Auf Wunsch bringen wir Ihnen eine warme leckere Mahlzeit, Frühstück oder Abendessen nach Hause. Wer bei Freunden einen Besuch machen möchte, den begleiten wir.

Sie pflegen Angehörige oder Freunde und haben etwas vor? Wir sind für Sie da. Die Pflegekassen unterstützen Pflegebedürftige mit Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder der Verhinderungspflege. Wir sind bei den Pflege- und Krankenkassen anerkannt.

Pflege zu Hause

Wir sind ein kompetenter Partner in allen Fragen der ambulanten Pflege, auch bei anspruchsvollen Pflegeleistungen. Mit den Hausärzten stehen wir in engem Kontakt. Wir beraten und machen Pflegebesuche im Auftrag der Pflegekassen. Angehörige leiten wir bei der Pflege an und helfen bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln. Wir betreuen individuell und sind rund um die Uhr erreichbar.

Kundeninformationen 2025

Hausnotruf

Über Ihren Telefonanschluss wird das Notrufgerät vernetzt. Sie erhalten einen Funksender, den Sie als Armband oder als Kette bei sich tragen können. Per Knopfdruck senden Sie bei Bedarf ein Signal an unsere kooperierende Hausnotrufzentrale. Diese informiert uns nach Ihren Wünschen und je nach Situation unsere Einrichtung, Ihre Verwandten, Nachbarn oder den Rettungsdienst.

Ihre monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten. Beim Beantragen des Zuschusses helfen wir Ihnen.

Zuschuss bei Pflegegrad 1 - 5: bis zu 25,50 €

Unsere Preise

Einmalige Installationsgebühr: 50,00 €
Monatliche Gebühren
(inkl. Gerätemiete, Schlüsselaufbewahrung, 24 h Erreichbarkeit): 40,90 €
Pflegenotfall: 40,00 €
Pflegenotfall zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr: 80,00 €

Beratungseinsatz - §37.3 SGBXI

Als Person mit Pflegebedürftigkeit haben Sie und Ihre Pflegeperson Anspruch auf Hilfestellung und eine praktische pflegefachliche Unterstützung. In unseren Beratungen erhalten Sie aktuelle Informationen zu Ihren Ansprüchen und bei Bedarf Empfehlungen zu entlastenden Maßnahmen.

Die Beratungsbesuche haben das Ziel, bei Bedarf über entlastende Angebote zu informieren. Eine Überprüfung des Pflegegrades ist nicht Inhalt der Beratung.

Mögliche Inhalte der Beratung:

  • Überblick der Leistungen der Pflegekasse
  • Einschätzung des Pflegegrads
  • Pflegehilfsmittel
  • Pflegegerechter Wohnraum
  • Pflegetechniken und praktische Tipps

Die für Pflegegeldempfänger verpflichtenden Beratungseinsätze nach §37.3 SGBXI können wir Ihnen, als anerkannte und unabhängige Beratungsstelle in Form eines Hausbesuchs oder unter gewissen Voraussetzungen als Telefonberatung anbieten.

Ihre kostenlose Leistung der Pflegeversicherung

Der Beratungseinsatz § 37.3
Pflegegrad 1-3: alle 6 Monate
Pflegegrad 4-5: alle 3 Monate

Wichtig für Pflegegeldempfänger: Die Beratungseinsätze sind verpflichtend. Wenn Sie die vorgeschriebenen Beratungseinsätze nicht Ihrer Pflegeversicherung nachweisen, kann Ihre Pflegeversicherung Ihnen Ihren Anspruch auf Pflegegeld kürzen.

Pflegeschulungen - §45 SGB XI

Die individuelle Schulung in der Häuslichkeit ist ein kostenloses Angebot Ihrer Pflegeversicherung. Es dient der Unterstützung von pflegenden Angehörigen und weiteren beteiligten Personen.

Unsere Schulung in Ihrer Häuslichkeit bietet Ihnen:

  • Schulung in Ihren vier Wänden und individuellen Gegebenheiten
  • Professionelle Schulung durch eine ausgebildete Pflegefachkraft
  • Die Schulung dauert in der Regel 120min und kann bei Bedarf auf mehrere Hausbesuche aufgeteilt werden.
  • Stärkung in der Übernahme der Pflege
  • Potenziale und Ressourcen erkennen und nutzen
  • Herausforderungen meistern
  • Tricks und Kniffs von unseren Pflegeprofis
  • Bei Bedarf erhalten Sie Informationsmaterial

Gerne helfen wir Ihnen beim Beantragen der Schulungen in der Häuslichkeit.

Weitere kostenlose Angebote Ihrer Pflegeversicherung:

  • Schulungskurse in Gruppen
  • Themen- oder diagnosebezogene Spezialkurse

Essen auf Rädern

Wählen Sie Ihr Mittags-Menü aus unserem wechselnden Speiseplan aus. 

  • Sie erhalten unseren Speiseplan bereits 2 Wochen vorher und können dann ganz individuell tage- oder wochenweise unser Speiseangebot abrufen.
  • Sie können 24h vorher Ihr ausgewähltes Menü abbestellen.
  • Wir bieten in Verbindung mit einem Menü ein Abendessen (kalt) an.

Ihre monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung

Als pflegebedürftige Person können Sie für die Lieferkosten nutzen:

  1. Entlastungsbetrag in Höhe von 131€ monatlich
  2. Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2-5 in Höhe von 761€-2.200€ monatlich

Unserer Preise

Menü komplett: 7,85 €
Lieferkosten (LK13 Bringpauschale): 4,62 €
Geschirrpauschale 1x monatlich: 3,30 €
Abendessen (kalt) in Verbindung mit Menü: 5,10 €

 

Hausarbeit, Organisation und Betreuung

Sie brauchen Hilfe im Alltag?

  • Gerne übernehmen wir für Sie die Reinigung Ihres Zuhauses, die Wäschepflege, Einkäufe, Kochen und vieles mehr.
  • Wir organisieren und koordinieren für Sie z.B. ärztliche Verordnungen, Rezepte und vereinbaren wichtige Termine für Sie.
  • Unsere Mitarbeiter:innen der Betreuung helfen Ihnen gerne bei Aktivitäten z.B. Spaziergänge, Besuche bei Freunden oder Unterstützen Sie in Ihrem Hobby.

Ihre monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung

Als pflegebedürftige Person können Sie für Hausarbeit, Organisation und Betreuung nutzen:

  • Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich für:
Hauswirtschaftliche Leistungen je 15 Minuten 12,50 €
Betreuungsleistungen je 15 Minuten 11,36 €
Individuelle Leistungen pro Minute 1,50 €
Organisation des Alltags pro Minute 1,50 €
  • Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2-5 in Höhe von 761 €-2.200 € monatlich für:
Reinigung/Wäsche/Einkauf 17,36 €
Pflegerische Betreuungsmaßnahme 17,36 €
Organisation des Alltags/ HH- Führung 17,36 €

Zzgl. Wegepauschale, Investitionskosten, Ausbildungsumlage­ und ggf. Zuschläge

siehe Preisübersicht Pflegesachleistungen

Für alle Stundensätze gilt die Abrechnung pro angefangene Viertelstunde.

Verhinderungspflege

Als pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein zusätzliches Entlastungsbudget nach §42a SGB XI von 3539,00 € zur Verfügung.

Sie können das Budget nutzen, wenn Ihre Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub verhindert ist oder zur allgemeinen Entlastung im Alltag.

Um das Budget der jährlichen Verhinderungspflege zu erhalten, müssen Sie diese bei Ihrer Pflegekasse schriftlich oder telefonisch beantragen. Ihr aktuelles Budget erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und beraten Sie gerne.

Jährliche Leistungen der Pflegeversicherung

Bei Pflegegrad 2-5 stehen 3.539 € Jahresbetrag als Verhinderungspflege einschließlich Kurzzeitpflege §42a zur Verfügung.

Unsere Preise

Verhinderungspflege, Pauschal Pflege / Hauswirtschaft 50,00 €
Verhinderungspflege je 15min 15,00 €
Individuelle Leistung pro Minute (keine zusätzlichen Kosten) 1,50 €
Alle Pflegesachleistungen siehe Übersicht Pflegesachleistungen

Tipp bei Kombinationspflege §38 SGB XI (Pflegegeld und Pflegesachleistungen):
Wenn Sie die monatliche Pflegesachleistung mit der Verhinderungspflege teilweise oder ganz ersetzen, steigt Ihr Anspruch des Pflegegelds für den betreffenden Monat.

 

Häusliche Krankenpflege - eine Leistung der Krankenasse

Ob Medikamentenversorgung, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Insulin spritzen und viele andere Leistungen - unser professionelles und spezialisiertes Team steht Ihnen gerne zur Seite.

Die Verordnung von häuslicher Krankenpflege

Ihr Hausarzt, Ihre Hausärztin, Facharzt und Fachärztin können Leistungen der häuslichen Krankenpflege verordnen. Sobald Sie eine Verordnung haben, können wir Sie unterstützen. 

Die Verordnung muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Voraussetzung für alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist, dass Sie die notwendigen Pflegemaßnahmen nicht selbst leisten können und auch keine andere im Haushalt lebende Person diese übernehmen kann.

Die Organisation von Verordnungen, Folgeverordnungen und Genehmigungen bieten wir Ihnen im Rahmen von Entlastungs-, Pflegesach-, oder Privatleistungen zur Unterstützung an.

Eigenanteil der häuslichen Krankenpflege

  • 10,00 € pro Verordnung (ohne Zuzahlungsbefreiung)
  • 10% der Kosten in den ersten 28 Tagen im Jahr bis zur Erreichung der persönlichen Belastungsgrenze.   

Wir empfehlen, die Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.

Hier eine Preisübersicht der häuslichen Krankenpflege für Privatversicherte.

Pflegesachleistungen für Ihre individuelle Pflege

Bei uns stehen Ihr Recht auf Selbstbestimmung und Ihre Lebenszufriedenheit im Mittelpunkt. Unsere Unterstützung innerhalb der Pflegesachleistungen richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen, Vorlieben und Wünschen.

Die Preise und Inhalte unserer Pflegesachleistungen sind mit den Pflegekassen vereinbart. Unsere Preise orientieren sich dabei an den Qualifikationen unserer Mitarbeiter:innen.

Nach unserer individuellen Beratung erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot. Sind Sie mit unserem Angebot einverstanden, schließen Sie mit uns einen Dienstleistungsvertrag ab.

Kombinationspflege §38: Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Wenn Sie Ihr Budget der Pflegesachleistungen nicht vollständig nutzen, können Sie den Restbetrag prozentual in Pflegegeld umwandeln. 
Zum Beispiel: Sie haben Ihr Budget der Pflegesachleitungen nur zu 70% ausgeschöpft - dann erhalten Sie 30% von Ihrem Anspruch auf das Pflegegeld.

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegesachleistung §36 -- 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Kombinationspflege §38 -- ja ja ja ja
Pflegegeld §37 -- 347 € 599 € 800 € 990 €

 

Häufige Fragen zur Rechnung Ihres Pflegedienstes

Warum gibt es einen Eigenanteil?

Die Pflegeversicherung beteiligt sich mit ihren Leistungen an der Pflege. Sie übernimmt dabei nicht alle Kosten, daher bleibt ein Eigenanteil zurück. Wir beraten Sie gerne, damit der Eigenanteil für Sie möglichst gering bleibt.

Was sind Investitionskosten?

Als Pflegedienst müssen wir, um alle weiteren Betriebskosten, wie Miete, Versicherungen usw., zu decken, Investitionskosten erheben. Diese Kosten werden von der Pflegeversicherung nicht übernommen.

Warum muss ich bei Pflegesachleistungen einen Ausbildungszuschlag bezahlen?

Die Ausbildungen in der Pflege werden in Deutschland über einen gemeinschaftlichen Ausbildungsfonds finanziert. Der Ausbildungszuschlag wird von den Pflegeeinrichtungen an den Ausbildungsfonds überwiesen. Alle Pflegeeinrichtungen, die Pflegekräfte ausbilden, erhalten Kosten daraus erstattet.

Warum habe ich trotz der Verhinderungspflege oder des Entlastungsbetrags einen Eigenanteil?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Leistungen je nach Pflegegrad in einem begrenzten Umfang. Für die Kosten bei einem Betrag, der höher ist als ihr Anspruch aus der Pflegekasse, erhalten Sie eine Rechnung über den Eigenanteil.

Wo finde ich heraus, wie hoch mein aktuelles Budget der Verhinderungspflege oder aus dem Entlastungsbetrag ist?

Den Betrag können Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen.

Kann der Pflegedienst das Budget der Verhinderungspflege oder aus dem Entlastungsbetrag bei meiner Pflegekasse einsehen?

Nein. Die Pflegekasse würde uns diese Auskunft aus rechtlichen Gründen nicht geben.

Habe ich automatisch das jährliche Budget der Verhinderungpflege zu Verfügung?

Ob Sie die Verhinderungspflege jährlich oder einmalig beantragen müssen, erfragen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse. Das geht ganz einfach. Rufen Sie am besten Ihre Pflegekasse direkt an.

Warum kann der Pflegedienst das Budget der Verhinderungspflege nicht beantragen?

Aus rechtlichen Gründen dürfen wir nicht die Verhinderungspflege für Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Ich kann mir den Eigenanteil nicht leisten, was kann ich tun?

Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um diese Kosten selbst zu zahlen, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf einen Kostenzuschuss gestellt werden. Diese Regelung gilt auch für die Investitionskosten.

24-Stunden Rufbereitschaft

0171 332 85 89

Der Transparenzbericht​​​​​​​ zur Qualität unserer Einrichtung.