Qualitätssicherung in der Pflege

Qualitätsorientierung

Unser Leitbild sagt:

Dienste für Menschen achtet und schützt die Würde der Menschen und fördert ihr Recht auf Selbstbestimmung und Lebenszufriedenheit. Wir haben den ganzen Menschen im Blick.

Bei Dienste für Menschen orientiert sich der Pflegeprozess an den folgenden Grundsätzen:

  • wer die Person ist
  • was die Person will
  • wofür sich die Person entscheidet
  • über welche Fähigkeiten die Person verfügt
  • welche sozialen Beziehungen die Person hat und pflegt
  • wie und mit welchen Resultaten die Person die Selbstpflege durchführt

Unseren Qualitätsanforderungen liegen Leitgedanken zur Privatsphäre, Individualität und Selbstbestimmung zugrunde. Hinzu kommen Anforderungen an Mitarbeiterkompetenz, Hygiene und Sicherheit.

Im Mittelpunkt stehen die Wünsche und Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen.

Gesundheitliche Versorgungsplanung GVP

Die gesundheitliche Versorgungsplanung umfasst Gespräche über die Vorstellungen und Ängste in Bezug auf die letzte Lebensphase.

Die gesundheitliche Versorgungsplanung ist ein Beratungsangebot für Bewohnerinnen und Bewohner unserer Pflegeeinrichtungen und ihre Angehörigen. Dieses Angebot wird auf der Grundlage des § 132g SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert.

Dienste für Menschen hat eigene zertifizierte Berater:innen für die gesundheitliche Versorgungsplanung im Einsatz.

Bewertung der Pflegequalität

Die Landesverbände der Pflegekassen stellen sicher, dass die Leistungen der Pflegeeinrichtungen sowie deren Qualität für Pflegebedürftige und ihre Angehörige im Internet veröffentlicht werden. Sie finden auf den Webseiten unserer Pflegeeinrichtungen jeweils einen Link auf die aktuellen Transparenzberichte mit den Pflegenoten. Ihre Rückfragen beantworten gerne unsere Pflegedienstleitungen vor Ort.

Dienste für Menschen setzt das sogenannte Indikatorenmodell ("Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität" nach § 113 SGB XI und die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) nach §114 SGB XI) für die vollstationäre Pflege und die Kurzzeitpflege um.

Die Indikatoren beschreiben, wie häufig es zu erwünschten - oder unerwünschten - Ergebnissen kam. Das neue Modell löst die Transparenzberichte ab und bezieht - erstmalig ab Oktober 2019 - alle Bewohner und Bewohnerinnen einer stationären Einrichtung ein. Dafür werden Indikatoren aus 10 Themenfeldern erfasst. Im Mittelpunkt steht als zentrale Frage: Wie geht es der Bewohnerin? Wie geht es dem Bewohner?

Fachaufsichten

Das Pflegeversicherungsgesetz stellt die gemeinsamen Grundsätze zur Qualitätssicherung in der Pflege dar. Dazu gehören beispielsweise die Fort- und Weiterbildung, die Pflegedokumentation, Implementierung der Expertenstandards oder die Organisation eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements.

Die entsprechenden, gesetzlich vorgesehenen Überprüfungen führen der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), die Heimaufsicht und das Gesundheitsamt durch. Wir steuern unsere Prozesse und die Organisation der Qualitätssicherung mit dem extern auditierten Verfahren EMASplus.