Mitarbeitervertretung bei Dienste für Menschen
Grundsätzliches
Dienste für Menschen hat Interesse daran, für jede Einrichtung eine Mitarbeitervertretung (MAV) zu haben. Grundlage für die Zusammenarbeit ist die im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) vorgesehene Dienstgemeinschaft von Arbeitnehmervertretung und Dienststellenleitung. Die Mitarbeitervertretung (MAV) wird auf der Basis des Mitarbeitervertretungsgesetzes in der Fassung der zuständigen Landeskirche und Diakonie gewählt.
Für die HWD GmbH besteht die Möglichkeit, einen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu wählen.
Aufgaben der örtlichen Mitarbeitervertretung
In den jeweiligen MVGs sind die Aufgaben der Mitarbeitervertretung geregelt und beziehen sich auf die Angelegenheiten, welche die eigenen Einrichtung oder die dortigen Mitarbeitenden direkt betreffen. Hierzu gehören unter anderen:
- Förderung der beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Mitarbeitenden und der Zusammenarbeit im Team (Dienststellenordnung)
- Einhaltung der arbeits-, sozial, dienstrechtlichen Vorgaben
- Anregungen, Beschwerden und Anfragen der Mitarbeitenden entgegennehmen
- und sofern diese berechtigt erscheinen, wirkt die MAV durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf deren Erledigung hin
- Integration und Inklusion in der Dienststelle, Förderung von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz in der Einrichtung
- Teilnahme an Leitungskonferenzen und Arbeitskreisen der Einrichtung
- Teilnahme am Budgetgespräch und dem Jahresrückblickgespräch der Einrichtung
- Organisation des Betriebsausfluges sowie sonstiger Veranstaltungen für die Mitarbeitenden
Zusammenarbeit und Befugnisse der MAV
Mitarbeitervertretung ist ein Ehrenamt. MAV Mitglieder dürfen aufgrund Ihres Amtes keine Benachteiligungen erfahren, sie dürfen keine Belohnungen hierfür erhalten. MAV und Dienststellenleitung sind verpflichtet vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, sich gegenseitig rechtzeitig über alles hierzu Erforderliche zu informieren und auf dem Verhandlungswege Lösungen zu finden.
Die MAV handelt als Gremium, der/die Vorsitzende und / oder die Stellvertretende Vorsitzende vertreten die MAV gegenüber der Dienststellenleitung. MAV und Dienststellenleitung haben gemeinsam für eine gute Zusammenarbeit zu sorgen und das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken.
Aufgaben der GMAV - Gesamtmitarbeitervertretung
Diese wird durch die Delegierten der jeweiligen örtlichen MAV-en aus deren Reihe für jeweils vier Jahre gewählt. Aufgaben der GMAV sind:
- Belange, die mehr als eine Einrichtung betreffen, in der Regel alle Einrichtungen bei DfM, werden von der Gesamtmitarbeitervertretung mit der Geschäftsführung (ggf. mit von der GF delegierten Personen) verhandelt. Es gelten ebenfalls die Regelungen des MVG.
- Die GMAV nimmt auf Unternehmensebene an den Regionalleitungskonferenzen und allen Arbeitskreisen teil, um dort die Belange der Mitarbeitenden zu vertreten.
- Die Vertretung der Mitarbeitenden-Angelegenheiten in Einrichtungen ohne eigene MAV, die Unterstützung der neuen Einrichtung bei der Integration in die Strukturen von DfM und Vorbereitung zur Wahl einer eigenen MAV
- Teilnahme am Wirtschaftsausschuss
- Mitglied in der Kommission zum innerbetrieblichen Vorschlagswesen
- Ansprechpartner auch für generelle Mitarbeitenden-Belange der H.W.D. GmbH
Wahl der MAV
Die MAV wird von den wahlberechtigten Mitarbeitenden der jeweiligen Einrichtung aus der Liste der wählbaren Mitarbeitenden gewählt. Die Regelungen dazu finden sich in den jeweils gültigen MVGs. Für die Durchführung der Wahl gibt es eine Wahlordnung, welche die Formalitäten der Wahl beinhaltet.
Die Wahlperiode beträgt vier Jahre.
Die regulären Wahlen für die Einrichtungen in Sachsen und Bayern sind an die Zeiten der regulären Betriebs- und Personalratswahlen gekoppelt. Die regulären Wahlen für die Einrichtungen in Württemberg finden zeitversetzt um zwei Jahre jeweils in der Zeit Januar – April statt.
Sofern zwischenzeitlich Nachwahlen oder Neuwahlen erforderlich sind, können diese jederzeit durchgeführt werden.
Besteht in einer Einrichtung keine örtliche Mitarbeitervertretung, so nimmt die Gesamtmitarbeitervertretung deren Aufgaben vorübergehend wahr. Diese ist bemüht zusammen mit der örtlichen Dienststellenleitung die Weichen zu stellen, um eine MAV zu wählen.