Präventionsprogramm „Hören und Kommunikation“

24. Juni 2022

Schulungen der Mitarbeitenden und Ausbildungsstart zum Hörbeauftrag-ten

Selbsterfahrung der Mitarbeitenden mit simulierter Hörbeeinträchtigung

Bewohnerin beim Hörtest

Nun kommt nach dem Präventionsprogramm „gutes Sehen“ auch noch der Hörsinn unter die Lupe. Auf vielfachen Wunsch der Einrichtungen wurde ebenfalls vom Blindeninstitut ein Präventionsprogramm zum Thema Hören und Kommunikation in Pflegeheimen gestartet.

Selbstverständlich sind wir mit unseren Pflegestiften nach den positiven Erfahrungen des letzten Präventionsprogramms wieder dabei.

Das zweitägige Programm beinhaltete Schulungen für die Mitarbeitenden, Ausbildungsteile zum Hörbeauftragten, eine Begehung mit Einschätzung zur Situation im Haus mit Akustikmessungen der Räumlichkeiten und die Untersuchung und Testung des Gehörs von ausgewählten Bewohnerinnen und Bewohnern.

Wie schon beim „guten Sehen“ waren die Erfahrungen auch beim Hören sehr beeindruckend. Die Mitarbeitenden durften sich bei einem Rundgang im Haus selbst einen Eindruck davon machen, was es bedeutet schlecht zu hören. Hierzu wurden ihnen verschiedene Gehörschutze angelegt, um eine Beeinträchtigung zu simulieren.

Wie schätze ich das gesundheitliche Risiko unserer Bewohnenden ein?

Welche Kompensationsmaßnahmen gibt es, wenn das Hören eingeschränkt ist?

Mit dem richtigen Wissen können hörbeeinträchtigte Senioren bedarfsgerecht unterstützt werden. Um das Hörvermögen und damit die Lebensqualität, Sicherheit und Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Senioren zu stärken, ließen sich die Mitarbeitenden des Pflegestifts Waldmünchen vom Präventionsprogramm „Hören und Kommunikation“ schulen. 

Obwohl den meisten Menschen bewusst ist, dass das Hörvermögen im Alter nachlässt, sind sich die Wenigsten über die weitreichenden Auswirkungen auf den Alltag der Betroffenen im Klaren.  

Das Dokumentationssystem wurde insbesondere mit Blick auf den Aspekt des Hörens (z. B. Hörgeräte, Hörhilfen) detailliert betrachtet.

Weitere Maßnahmen zur Implementierung des „Guten Hörens“ wurden in einem Katalog festgehalten.    

Hierzu zählen beispielsweise die schrittweisen baulichen Veränderungen innerhalb der Einrichtung, die   Ausbildung eines Hörbeauftragten am Blindeninstitut oder auch die Bildung von Kooperationen mit Ohrenärzten und Hörakustikern.